Hans-Jörg Birner

Erster Bürgermeister der Gemeinde Kirchanschöring

Seit 2008 darf ich Bürgermeister der Gemeinde Kirchanschöring sein.

In einer innovative Gemeinde, die immer wieder durch besondere Aktionen im nachhaltigen Wirtschaften heraus sticht, ist es für mich eine besondere Motivation die Geschicke dieser Gemeinde leiten zu dürfen. 

 


Haushalt 2018

Haushaltsansprache in der Gemeinderatssitzung am 5. April 2018 

 

Liebe Gemeinderatsmitglieder,
liebe Gäste unserer heutigen Sitzung

zum Beginn der endgültigen Beratung und der darauffolgenden Beschlussfassung für den Haushalt 2018 bzw. dem Finanzplan 2017-2021 darf ich eine kurze Stellungnahme als Bürgermeister abgeben. Im Anschluss daran wird dann unsere neue Leiterin der Finanzverwaltung, unsere Kämmerin Frau Sabine Strohhammer, die Zahlen etwas genauer erläutern.

Der Haushalt 2018 und auch das Jahr 2019 mussten unter etwas anderen Voraussetzungen als die der vergangenen Haushaltsjahre beraten und letztendlich erstellt werden. Eine nicht unerhebliche Reduzierung im Bereich der Einnahmen steht eine erhöhte Belastung im Bereich der Ausgaben gegenüber. Diese Mehrbelastung folgt der kommunalen Finanzausgleichs- Arithmetik und ist den äußerst erfolgreichen Vorjahren, vor allem dem Jahr 2016, geschuldet.

 

 

Dennoch ist es uns möglich den Verwaltungshaushalt auszugleichen und etwas mehr als die Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt zu erlösen. Ab dem Jahr 2019 stabilisiert sich die Lage und im Jahr 2020 sollten wir wieder das für die Gemeinde Kirchanschöring gewohnt positive Niveau erreichen.

Ohne der Kämmerin vorgreifen zu wollen, will ich einige Aspekte aus dem Verwaltungshaushalt herausgreifen:

Wie jedes Haushaltsjahr sind die Personalkosten der Kommune ein wichtiger Posten. Mit rund 1,375 Mio. Euro oder ca. 13,8% des Verwaltungshaushaltes sind dies entscheidende Daten.

Es handelt sich also um einen nicht unerheblichen Kostenfaktor. Jedoch genehmigte im letzten Jahr dankenswerterweise der Gemeinderat eine Bautechnikerstelle, die einen Großteil der Kostensteigerung zum Ansatz des letzten Jahres darstellt. Auch ist eine Tariferhöhung bei den laufenden Verhandlungen zu erwarten und wurde eingestellt.

Wie jedes Jahr möchte ich auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass es sicher möglich wäre die Personalkosten durch ein sogenanntes „Outsourcing“ erheblich zu senken. Doch wir als Gemeinde Kirchanschöring wollen uns nicht an diesem Spiel der Kostensenkung auf dem Rücken unserer Arbeitnehmer beteiligen. Uns ist ein gutes Miteinander wichtig! Dazu gehört Anerkennung und Wertschätzung. Wenn wir uns als einen Vorreiter der Gemeinwohlorientierung verstehen, darf gerade nicht der Rechenschieber das wichtigste Instrument bei der Beurteilung unserer Strategie im Umgang mit Personalangelegenheiten sein. Zudem darf man sich nichts vormachen: An Dienstleister vergebene Arbeiten erscheinen zwar nicht mehr als Personalaufwand – ob sie deswegen unter dem Strich weniger Kosten verursachen sei dahingestellt.

Neben den Personalkosten will ich einen weiteren Punkt in meinem Vorwort ansprechen:

Die Entwicklung der Schulden der Gemeinde hat sich in den letzten beiden Jahren verändert. War der Schuldenstand der letzten Jahre immer äußerst gering, so hat sich die Situation seit 2017 grundlegend geändert. Bei diesem Anwachsen der Schulden sind jedoch die Rahmenbedingungen zu erläutern. Mit der Einführung der zweiten Säule der staatlichen Förderung, dem Bayerischen Kommunalen Wohnbauförderprogramms, stehen den Kommunen erhebliche Förderkredite zur Errichtung von kommunalen Wohnungen zur Verfügung. In Kirchanschöring haben wir sehr früh auf diese Entwicklung reagiert und die Wohnbaugesellschaft gegründet. Diese wurde von der Gemeinde mit der Aufgabe des Wohnungsbaus betraut. Somit konnten wir für das Haus der Begegnung erhebliche Fördermittel aber eben auch günstige Kommunalkredite in Anspruch nehmen. Diese Kredite müssen über die Kommune abgerufen werden. Die Gemeinde transferiert diese danach unmittelbar an die Wohnbaugesellschaft. Den kommunalen Haushalt belasten diese Kredite durch den daraus resultierenden Kapitaldienst nicht. Dieser wird unmittelbar von der Wohnbaugesellschaft übernommen. Somit wird durch diese Kreditaufnahmen im geförderten Wohnungsbau die Leistungsfähigkeit des kommunalen Haushalts nicht belastet. Im Gegenteil für die Kommune werden Werte in Form des Geschosswohnungsbaus geschaffen und der Bevölkerung kann entsprechender Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

Ein letzter Punkt, auf den ich den Fokus lenken möchte sind die Investitionen der nächsten Jahre. Trotz der etwas schwierigeren Situation werden im Vermögenshaushalt wichtige Ausgaben getätigt. Durch ein sehr gutes Rücklagenpolster ist dies auch ohne Probleme möglich. Trotzdem werden keine größeren neuen Maßnahmen begonnen, sondern diejenigen Vorhaben, zu denen es bereits Gemeinderatsbeschlüsse gibt werden umgesetzt.

Die große Sanierungskampagne am Schulgebäude in Kirchanschöring wird jedoch bis in das Jahr 2020 zurückgestellt. Hier spielt jedoch vor allem der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung eine Rolle. Durch den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule entsteht eine gänzlich neue Basis für unsere Überlegungen. Wir müssen jetzt abwarten, welche Anforderungen an das Raumprogramm gestellt werden, welche Fördermöglichkeiten eröffnet werden und erst danach kann es mit einer fundierten Planung weitergehen.

In einem Fazit zum Haushalt lässt sich sagen, dass Nachhaltigkeit immer einen Dreiklang aus Gesellschaft / Soziales, Umwelt / Ökologie aber eben auch Wirtschaft / Ökonomie bedeutet.

Es ist also ein Zeichen erfolgreicher Kommunalpolitik und vor allem auch einer erfolgreichen kommunalen Haushaltspolitik, keine der drei Säulen zu vernachlässigen und für alle drei Handlungsfelder die Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung zu erarbeiten.

Also vielen Dank an all die Leistungsträger in der Kommune, die es uns immer wieder ermöglichen unsere Aufgaben entsprechend wahrnehmen zu können.

Ein herzlicher Dank auch noch an den Gemeinderat für die aktive Begleitung und Unterstützung bei der Erstellung des Haushalts 2018.

Besonders herausheben darf ich in diesem Jahr das besondere Engagement unserer neuen Leiterin der Finanzverwaltung, Frau Sabine Strohhammer, die sich in kürzester Zeit mit den Besonderheiten einer Gemeinde wie Kirchanschöring vertraut gemacht hat und mit besonders viel Engagement einen gelungenen Haushaltsentwurf vorlegen kann.

Jetzt bitte ich die Kämmerin um die etwas tiefergehende Vorstellung des Haushalts 2018 mit dem dazugehörigem Finanzplan 2017-2021.

Danach bitte ich um die Aussprache zum Haushalt und abschließend um Zustimmung zum vorliegenden Zahlenwerk!

 

 

Folgende Haushaltssatzung wurde einstimmig beschlossen 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchanschöring für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kirchanschöring folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               9.283.000 Euro

 

und im

 

Vermögenshaushalt   

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               7.576.200 Euro 

 

ab.

 

 

§ 2

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 780.200 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wir auf 600.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        310 v.H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                                        310 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                          310 v.H.

 

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 


Was macht eigentlich der Anschörigner Bürgermeister?